



Grundlehrgang Laden und Wiederladen
von Patronenhülsen
§ 27 SprengG
Der Lehrgang vermittelt die erforderlichen Kenntnisse, um eine Erlaubnis gem.
§ 27 Sprengstoffgesetz zu beantragen. Das Laden und Wiederladen von Patronenhülsen wird in Theorie und Praxis behandelt. Der Lehrgang findet am Wochenende in Bergkamen statt und wird mit einer schriftlichen und praktischen Prüfung abgeschlossen.
Für die Teilnahme ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach
§ 34 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz erforderlich. Diese ist frühzeitig bei der zuständigen Stelle zu beantragen, die später die o. g. Erlaubnis ausstellt
(Ordnungsamt der Stadt / Kreisverwaltung / Feuerwehr).
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist 1 Jahr gültig.
Weitere Voraussetzungen:
- Vollendung des 21. Lebensjahres
- persönliche Eignung, körperlich und geistig
- Zuverlässigkeit (wird behördlich im Rahmen des Antragsverfahrens geprüft)
- EU-Staatsangehörigkeit
Lehrgangsgebühr:
200,- € zzgl. 25,- € Prüfungsgebühr

Im Rahmen des Lehrgangs besteht die Möglichkeit Erst-Ausstattungen für das Wiederladen zu kaufen.
Bei Interesse bieten wir auch die Einrichtung der Presse an.